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Hinzuverdienstgrenzen
Wer das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine Altersvollrente bezieht, darf zu seiner Rente bis 345 € mtl. hinzuverdienen. |
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Hinzuverdienstgrenzen
Wer das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine Altersvollrente bezieht, darf zu seiner Rente bis 345 € mtl. hinzuverdienen. |