|
Jahresarbeitsentgelt(JAE-)grenze
Nicht krankenversicherungspflichtig sind Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen mehr als 47.700 Euro beträgt. Diese Grenze ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze). Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen z. B. Lohn bzw. Gehalt, regelmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütungen, Sachbezüge, Vermögenswirksame Leistungen. |



