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Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Kündigung in der gesetzlichen Krankenversicherung muß in jedem Fall schriftlich erfolgen. Beim Wechsel in eine andere Gesetzliche Krankenversicherung ist eine Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich. Bei Wechsel muß die Mitgliedschaft in der neuen gesetzlichen Krankenkasse mindestens 18 Monate betragen. Erst danach kann der Versicherte wieder wechseln. Diese Bindungsfrist von 18 Monaten gilt nicht, wenn der Wechsel im Monat einer Beitragserhähung erfolgt. |



