Künstler

Die Krankenversicherung für Künstler (und Publizisten) ist im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt. Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind Selbstständige Künstler und Publizisten versicherungspflichtig. Als Künstler oder Publizist gelten Selbstständige erwerbstätige Musiker, darstellende oder bildende Künstler, Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch Tätige.


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