KVDR (Krankenversicherung der Rentner)

Die KVdR ist eine Pflichtversicherung, die eintritt, wenn Personen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) erfüllen. Krankenversicherungspflichtige Rentner entrichten aus ihrer Rente Beiträge, an denen sich der Rentenversicherungsträger beteiligt. Die Beiträge werden von der Rente einbehalten und mit dem Beitragsteil des Rentenversicherungsträgers an die Krankenkasse gezahlt. Für nicht Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wird aus der Rentenversicherung ein Beitragszuschuss zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung gezahlt.


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