Kapital-Lebensversicherung
Im Vordergrund steht bei der Kapital-Lebensversicherung der Todes- bzw. Erlebensfall. Stirbt der Versicherte oder läuft die Versicherung aus, wird die vertraglich festgelegte Versicherungssumme fällig. Grundsätzlich werden unterschiedliche Sterblichkeitstafeln für Männer und Frauen verwendet. Davon abhängig ist der Einfluss bzw. die Verteilung auf den Betrag und die Leistungen.
Kommt es zu einem Versicherungsfall bei den Kapital-Lebensversicherungen, kann der Begünstigte selber entscheiden ob er die entsprechende Versicherungssumme in einem Betrag oder als monatliche Rente erhält.
Es ist unerheblich, zu welchen Zeitpunkt der Versicherte verstirbt, die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme wird ausgezahlt, auch unabhängig davon, wie viel an Beiträgen bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlt wurde. D.h., dass bei den früher eintretenden Todesfällen mit der vollen Versicherungssumme grundsätzlich mehr ausgezahlt wird, als zu diesem Zeitpunkt an Summe von Beiträgen eingezahlt wurde.
Grundsätzlich sieht der Versicherungsgedanke vor, dass die betreffenden Versicherungsnehmer, die ein überdurchschnittlich hohes Alter erreichen, mit der Beitragsweiterzahlung und der eventuellen eintretenden „Überzahlung“ der eigenen Versicherungssumme den tariflich erforderlichen Ausgleich für diese Mehrzahlung erhalten.
Bei jeden Interessenten kann übersehen werden, dass eventuell die Möglichkeit besteht, dass beim Erleben eines hohen Alters die Versicherungssumme von den Beitragsaufwendungen überstiegen wird. Dies wird jedoch bei wenigen Versicherungsnehmern der Fall sein, da die Überschussbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsleistung erreicht.
Fragen Sie hier an um Angebote für Ihre Kapital-Lebensversicherung zu erhalten !