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Kapitalertragsteuer
Sie ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Besteuert werden mit ihr z. B. in Höhe von 20 % die Hälfe der Gewinnanteile (Dividenden) zum Beispiel aus Aktien, Anteilen an einer GmbH oder an einer Genossenschaft. 30 Prozent werden erhoben auf verzinste Kapitanlagen. Dazu gehören z. B. Bundesschatzbriefe, Anleihen, Finanzierungsschätze, Pfandbriefe und Bundesschuldverschreibungen. (Siehe hierzu auch Freistellungsauftrag.) |



