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Karenzzeit
Den Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Leistungspflicht bezeichnet man als Karenzzeit . Beispiel: Hat der Versicherte mit seinem Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen für den Krankheitsfall vereinbart, benötigt er bei seiner Krankentagegeldversicherung eine Karenzzeit von 6 Wochen, denn erst danach muß die Tagegeldzahlung einsetzen. |



