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Kieferorthopädie
Seit dem 1. Januar 1993 übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung nur noch bei minderjährigen Versicherten 80% der Kosten für die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten Behandlung (Ausnahme: bei schwerer Kiefermissbildung auch bei Erwachsenen). Leben mit dem Versicherten zwei Kinder in einem gemeinsamen Haushalt, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, dann werden für das zweite Kind 90 % der Behandlungskosten übernommen.In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Erstattung dieser Kosten unabhängig vom Alter der versicherten Person je nach Tarif in der Regel im Rahmen der Zahnersatzregelung. |



