Kinder

In der gesetzlichen Krankenkasse sind Kinder bis zum- 18. Geburtstag beitragsfrei versichert. Bis zum 23. Geburtstag, wenn keine Erwerbstätigkeit vorliegt und bis zum 25. Geburtstag (zuzüglich evtl. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes) bei Schulausbildung bzw. Studium oder freiwilligem sozialem Jahr, wenn sie kein eigenes Einkommen haben. In der privaten Krankenversicherung muss jedes Kind einzeln mit eigenem Beitrag versichert werden.


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