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Kindererziehungszeit
Kinderziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt, d.h. für diese Zeiten gelten Beiträge als gezahlt, und zwar berechnet nach einem fiktiven Verdienst. |
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Kindererziehungszeit
Kinderziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt, d.h. für diese Zeiten gelten Beiträge als gezahlt, und zwar berechnet nach einem fiktiven Verdienst. |