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Kindernachversicherung
Der Versicherungsschutz bei Neugeborenen - dies gilt für Voll- und Zusatzversicherung -beginnt in der privaten Krankenversicherung ohne Wartezeiten und Risikoprüfung unmittelbar nach der Geburt. Voraussetzungen: Am Tag der Geburt muss ein Elternteil mindestens drei Monate bei der privaten Krankenversicherung krankenversichert sein. Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender sein als der des bereits versicherten Elternteils. Der Geburt eines Kindes ist die Adoption gleichgestellt, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. |



