Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Höhe Krankengeldes beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts. Höchstens jedoch bis max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des regelmäßigen Nettoverdienstes.Auch vom Krankengeld sind Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Gezahlt wird Krankengeld für ein und dieselbe Erkrankung max. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.


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