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Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Die Krankentagegeld- oder Verdienstausfallversicherung tritt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein und zahlt Tagegeld in vertraglicher Höhe. Der Versicherungsfall liegt vor, wenn eine medizinisch Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen notwendig und in deren Verlauf eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung steuer- und sozialabgabenfrei für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit muß der Versicherung spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns angezeigt werden. Es ist üblich, eine auf Iden persönlichen Bedarf zugeschnittene Karenzzeit zu vereinbaren. Arbeiter oder Angestellter haben ,je nach Dauer der im Arbeitsvertrag festgelegten Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, in der Regel eine Karenzzeit von 42 bzw. 182 Tagen. Selbstständige oder Freiberufler, kännen sich die Karenzzeit je nach Art und Umfang der Einkunftserzielung wählen. |



