| Krankenzusatzversicherung Die Krankenzusatzversicherung wird zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abgechlossen. Sie bietet einen zusätzlichen Versicherungsschutz. Die gesetzliche Krankenkasse stellt zwar die medizinische Grundversorgung , doch stellt sich oftmals die Frage, was ist, wenn man sich rundum absichern will; beispielsweise im Krankenhaus einen gewissen Komfort in Anspruch nehmen möchte ? Es bestehen unterschiedliche Leistungen bei einer Krankenzusatzversicherung, wie z.B. Sehhilfen und Auslandskrankenversicherungen oder auch Zahnersatz. Kündigen kann man eine solche Versicherung nur gesamt. Es ist nicht möglich einzelne Leistungsbereiche zu kündigen. Empfehlenswert bei einer Krankenzusatzversicherung sind Zahnersatz, Zusatzversicherungen für Heilpraktiker oder Brillen, aber auch für Krankenhäuser. Bei gesetzlich Versicherten, die Zahnersatz benötigen, übernimmt die Krankenkasse einen Anteil von 50 Prozent. Der Anteil erhöht sich auf maximal 65 Prozent , wenn der Versicherte über einen Zeitraum von Zehn Jahren sämtliche empfohlene Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann. Allerdings muss der Rest aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Eigenanteil kann jedoch gesenkt werden durch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung, d.h. die private Krankenversicherung erstattet gemäß tariflicher Bedingungen nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Auch für Brillen und Kontaktlinsen werden Krankenzusatzversicherungen gewünscht. Ambulante Ergänzungstarife sind in der Regel in diversen Versicherungspaketen enthalten, die zu einem gewissen Prozentsatz und Höchstbetrag Kosten für verschiedene Lleistungen abdecken, wie z.B. für Brillen, Hörgeräte etc. Nur im Versicherungspaket gemeinsam mit noch weiteren Versicherungsleistungen kann man eine Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker in Anspruch nehmen. Die Aufwendungen für diverse Leistungen des Heilpraktikers als auch für verordneten Arznei-, Heil- und Verbandsmittel werden im Normalfall zu 50 bis 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ersetzt. Zugrundegelegt wird hierbei in erster Linie das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder z.T. auch das Hufelandverzeichnis. Der Höchsterstattungsbetrag wird jährlich auf 250,- Euro - 1000,- Euro festgelegt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden von dem erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Durch eine Krankenzusatzversicherung Krankenhaus hat man die Möglichkeit sich beispielsweise zwischen Ein- oder Zweibettzimmer zu entscheiden. Auch die freie Auswahl des Krankenhauses ist möglich. Zudem hat man einen Anspruch auf Chefarztbehandlung. ![]() Fragen Sie hier an um Angebote für Ihre Krankenzusatzversicherung zu erhalten |




