Landesversicherungsanstalt (LVA)

Die 23 Landesversicherungsanstalten im Bundesgebiet sind Träger der Rentenversicherung der Arbeiter sofern sie nicht einer Sonderversicherungsanstalt (z.B. Knappschaft) angehören. Ab 01.10.2005 treten die bisherigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Namen der Deutschen Rentenversicherung auf.


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