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Lohnabzugsverfahren
Im Lohnabzugsverfahren ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmeranteile der Pflicht-beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einzubehalten. Er führt diese zusammen mit den Arbeitgeberanteilen als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse ab. |



