Luftfahrthaftpflichtversicherung

Für den Betrieb von Luftfahrzeugen ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungspflicht besteht für alle Segel- und Motorflugzeuge, für Schirmdrachen, Flugdrachen und Fallschirme sowie für alle motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.


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