Mehrfachversicherung

Mitglieder der Privaten Krnakenversicherung können eine zusätzliche Krankheitskostenversicherung bei einem weiteren Versicherungsunternehmen abschließen, müssen allerdings die jeweiligen privaten Krankenversicherungsunternehmen davon unverzüglich in Kenntnis setzen. Bei Abschluss einer weiteren Krankenhaustagegeldversicherung oder Krankentagegeldversicherung muß die Einwilligung der Erstversicherung eingeholt werden.


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