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Meldung über Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit muß unverzüglich, d.h. spätestens am Tage des vereinbarten Leistungsbeginns angezeigt werden. |
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Meldung über Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit muß unverzüglich, d.h. spätestens am Tage des vereinbarten Leistungsbeginns angezeigt werden. |