Mietsachschäden

Bei der Privaten Haftpflicht sind Mietsachschäden mitversichert. Wenn zum Beispiel Schäden an gemieteten Wohnräumen oder sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden auftreten. Hierzu zählen die Beschädigung von Türen, Wänden, Badkeramik und Fußböden. Versicherungsschutz für Mobiliar in angemieteten Ferienhäusern oder Hotelzimmern werden von einigen Versicherungen angeboten. Jedoch sind Haftpflichtansprüche durch Abnutzung, Verschleiss und übermäßige Beanspruchung nicht versichert. Ausgeschlossen sind zu dem Schäden an Maschinen-, Kessel-, Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen als auch an Elektro- und Gasgeräten sowie Glasschäden, wenn der Versicherte sich gegen diese Schäden besonders versichern kann.


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