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Minderungspflicht
Sie oder eine Mitversicherte Person sind als Haftpflichtversicherter gesetzlich dazu verpflichtet, einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Sie sollten also Schadenbegrenzung betreiben. Bevor Sie die Feuerwehr holen, könnten Sie z.Bsp. versuchen, ein kleines Feuer zuerst selbst zu löschen. Wenn möglich, lassen sich veilleicht auch noch Wertsachen retten. |



