|
Mindesteigenbeitrag
Ein Begriff des Altersvermögensgesetz (AVmG). Der Förderungsberechtigte muß, um die maximale Förderung (Zulage) zu erhalten, selber einen Mindestbeitrag in den Altersvorsorgevertrag einzahlen. Ab 2008 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Höchstzulage. |



