Mindesteigenbeitrag

Ein Begriff des Altersvermögensgesetz (AVmG). Der Förderungsberechtigte muß, um die maximale Förderung (Zulage) zu erhalten, selber einen Mindestbeitrag in den Altersvorsorgevertrag einzahlen. Ab 2008 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Höchstzulage.


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