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Personenschaden
Laut Allgemeiner Haftpflicht-Bedingungen (AHB §1) ist ein Personenschaden ein ersatzpflichtiger Schaden, der den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat. Zum Bespiel: Behandlungs- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Umschulung, Rentenzahlungen oder gar Beerdigungskosten. |



