Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdehalter haften bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, welche durch ihr Pferd entstanden sind, mit ihrem gesamten Vermögen. Dies sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor.

Die Pferdehaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung jedoch für Pferdebesitzer absolut sinnvoll da diese Versicherungsart den verursachten finanziellen Schaden abdeckt.

Der Halter, Bekannte und Freunde sind grundsätzlich bei einer Haftpflichtversicherung mitversichert. Die Gültigkeit dieses Schutzes bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Inland, temporäre Auslandsaufenthalte können allerdings ebenso eingeschlossen sein.

Bricht ein Pferd aufgrund eines kaputten Zaunes aus der Koppel aus, kommen dennoch mittlerweile viele Versicherungsgesellschaften für evtl. daraus resultierende Schäden auf. Der Abschluss einer Reitlehrerhaftpflichtversicherung ist sinnvoll bei der gewerblichen Nutzung der Pferde. Die herkömmliche Pferdeversicherung bietet in diesem Fall keinen Schutz.

Viele Versicherungen bieten zudem Pferdelebensversicherungen bzw. Pferdekrankenversicherungen an.

Beim Abschluß Pferdeversicherungen sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass die Versicherungssumme möglichst hoch ist, im günstigsten Fall über 1 Million Euro. Somit ist eine optimale Deckung im Schadenfall gewährleistet.

Reiten auf dem eigenen Pferd auch des öffteren auch andere Personen ist es durchaus ratsam, dass sogenannte Fremdreiterisiko in die Pferdehaftpflicht mit einzubeziehen.

Frage Sie hier an um Angebote für Ihre Perdehaftpflichtversicherung zu erhalten !       


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