Pflege, nicht erwerbsmäßig

Personen, die eine nicht erwerbsmäßige Pflege ausüben, sind seit dem 1.4.1995 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das versicherte Arbeitsentgelt richtet sich nach Pflegeumfang und Pflegestufe. Beitragszahler ist allein zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.


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