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Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass er für bestimmte, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Einzelnen aufgeführte, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der täglichen Hilfe einer anderen Person bedarf. |



