Pflichtbeiträge

Dies sind Beiträge, die zu zahlen sind oder als gezahlt gelten, wenn Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht. Pflichtbeiträge bei der Prüfung sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen - gilt nicht für freiwillige Beiträge.


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