Pflichtversicherte

Pflichtversicherte sind Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Auszubildende, Landwirte, Künstler und Publizisten, Rehabilitanten, Behinderte, Studenten bis zum Abschluss des 14. Semesters oder bis zum 30. Lebensjahr.


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