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Psychotherapie
Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung können Kosten der Inanspruchnahme von Psychotherapeuten, Psychologen grundsätzlich nicht geltend machen. Die meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen erstatten diese Kosten einer Psychotherapie auf freiwilliger Basis im Rahmen des so genannten Delegationsverfahrens. d.h. ein für die Behandlung verantwortlicher Arzt muß einen nichtärztlichen Psychotherapeuten einschalten. |



