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Rechnungszins, Rechnungszinsfu§
In der privaten Rentenversicherung ist der Rechnungszins der der Berechnung des Versicherungsbeitrags zu Grunde liegende Zinsfuß. Der Versicherer geht bei der Beitragskalkulation davon aus, dass die Beitragsanteile verzinslich angelegt werden. Der so erwirtschaftete Betrag ist Bestandteil der Versicherungsleistung. Je höher der Rechnungszins, desto niedriger sind bei gleicher Leistung die Beiträge. Der Rechnungszinsfußes wird in seiner maximalen Höhe von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) festgelegt. |



