|
Rechtsgutverletzung
Als Rechtsgutverletzung bezeichnet man die Verletzung der im § 823/1 BGB genannten Rechtsgüter. Rechtsgüter sind: Leben, Gesundheit, Körper, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte (z.Bsp. Urheberrecht, Namensrecht). |



