|
Regelaltersrente
Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, haben Anspruch auf Regelaltersrente. |
|
Regelaltersrente
Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, haben Anspruch auf Regelaltersrente. |