Regelbeitrag

Selbstständig Erwerbstätige, z.B. in die Handwerksrolle eingetragene Handwerksmeister wie Bäcker, Frisöre usw, die der Versicherungspflicht unterliegen, müssen grundsätzlich monatlich Beiträge zahlen. Diese richten sich nach einem Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße.


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