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Rehabilitation
Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen werden von den Rentenversicherungsträgern BfA und LVA, den Berufsgenossenschaften und ggf. den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da Reha-Maßnahmen der Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen, sind grundsätzlich die Rentenversicherungsträger zuständig. |



