Rente, aufgeschobene

Die private Rentenversicherung funktioniert nach folgendem Grundschema: Der Versicherte zahlt Beiträge für einen festgeschriebenen (Aufschubzeit). Danach setzt entweder die Rentenzahlung ein oder der Versicherte wählt die Kapitalabfindung (falls diese Möglichkeit vertraglich besteht), Das bedeutet, die Rentenzahlung wird aufgeschoben, so lange wie die Beiträge gezahlt werden


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