|
Rentenauskunft
Haben Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet erhalten sie von Amts wegen Auskunft über die Höhe ihrer Rentenanwartschaft. Rentenauskunft, d.h. Höhe des Anspruchs auf Regelaltersrente ohne weitere Beitragszahlung. Auf Antrag wird auch Auskunft über die Höhe der Anwartschaft auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes erteilt. Auch jüngere Versicherte können Auskunft über ihre Rentenanwartschaften erhalten, sie müssen allerdings ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies liegt z.B. dann vor, wenn der Versicherte eine zusätzliche private Vorsorge plant. Rentenauskunft unter Berücksichtigung künftiger Zeiten gibt es für 54-jährige, die eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen wollen. Durch sie erhält der Versicherte Auskunft über die Höhe der Ausgleichsbeiträge, die gezahlt werden können, um eine Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente zu vermeiden. |



