Rentengarantiezeit

Private Rentenversicherung: Durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit wird sichergestellt, dass die Rente, unabhängig vom Tod des Versicherten, mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit gezahlt wird. Möglich ist auch, dass sich ein Erbe durch eine Kapitalabfindung die noch innerhalb der Rentengarantiezeit ausstehenden Zahlungen abgelten lässt.


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