Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)

Die gesetzliche Rentenversicherung, die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung umfasst, ist der größte Zweig der Sozialversicherung. Sie ist bislang die tragende Säule der Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom versicherungspflichtigen Bruttoverdienst und dem Beitragssatz, der für jedes Kalenderjahr neu festgesetzt wird. Der Beitrag ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen


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