Rentner

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, werden beim Eintritt in den Ruhestand Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVDR). Hier besteht die Möglichkeit der Befreiung, um freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Der privat krankenvollversicherte Rentner zahlt seine Beiträge - vermindert um die nicht mehr notwendige Krankentagegeld-Versicherung - weiter wie bisher. Der zuständige Rentenversicherungsträger (BfA oder LVA) zahlt einen Zuschuß zum Kranklenversicherungsbeitrag. Dieser ist gesondert zu beantragen. Seit 1. Juli 1994 ist es für privat vollversicherte Rentner möglich, auf den Standardtarif für ältere Versicherte umzustellen.


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