Schadenersatzanspruch

Sie haben als Geschädigter Anspruch auf Schadenersatz. Dabei muss derjenige, der den Schaden verursacht hat, den Zustand, der vor dem Schaden bestand, in wirtschaftlich gleichwertiger Weise wiederherstellen. Laut § 249 BGB gilt in erster Linie der Grundsatz der Naturalherstellung, Sollte eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt worden sein, hat der Geschädigte ein sogenanntes Wahlrecht zwischen der Wiederherstellung des alten Zustandes oder Geldersatz.


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