Scheidung

Für die Krankenversicherung von Kindern nach der Scheidung der Eltern gelten folgende Regeln: 1. Sind beide Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann frei gewählt werden, bei welcher der Kassen die Kinder kostenfrei mitversichert werden. 2. Ist ein Elternteil privat versichert, besteht ebenfalls eine Wahlmöglichkeit. Siehe hierzu auch 'Familienversicherung '. Die dort Einschränkungen bestehen nicht mehr, da keine Ehegemeinschaft vorliegt. Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren kann jedoch festlegen, welcher Elternteil für die Versicherungsbeiträge aufkommt. Wahlrecht besteht dann aber immer noch.


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