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Schlussgewinnanteil (Schlussüberschuss)
Private Rentenversicherung: Der Schlussgewinnanteil wird nicht laufend zugeteilt, sondern grundsätzlich erst bei Ablauf der Versicherung. Aber auch bei Rückkauf und im Todesfall fallen nach einer gewissen Wartezeit Schlussgewinnanteile an. Je länger die Laufzeit der Lebensversicherung und je höher die Versicherungsleistung, desto höher fällt naturgemäß der Schlussgewinnanteil aus. |



