Schulbesuch und Studium

Schulausbildung sowie Fach- und Hochschulbesuch nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden mit höchstens drei Jahrenals Anrechungszeiten bei der Rente berücksichtigt. Der Wert dieser Anrechnungszeit ist allerdings auf 75% des individuellen Gesamtleistungswertes, höchstens auf 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr begrenzt.


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