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Schwankungsreserve
Die Träger der Rentenversicherung müssen zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen kurzfristig verfügbare Betriebsmittel bereithalten. Außerdem müssen sie eine Rücklage bilden für den Fall, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen nicht mehr durch Betriebsmittel ausgeglichen werden können. Dies ist die Schwankungsreserve, die sich ebenaus Betriebsmitteln und Rücklagen zusammensetzt, und zur Bestreitung der laufenden Ausgaben dient. |



