|
Selbstbeteiligung
Unter diesem Begriff ist der vereinbarte Selbstbehalt zu verstehen, bis zu dessen Höhe der Versicherte die Kosten selbst trägt. Er wird nach festen Beträgen oder nach Prozentsätzen angeboten. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der zu zahlende Beitrag. Ziel ist die Einschränkung des subjektiven Risikos. Die Private Krankenversicherung kennt verschiedene Modelle: Das Maximal-Prozentualsystem: Von der Versicherung werdeb zu einem bestimmten Betrag die Kosten voll übernommen. Die darüber hinausgehenden Kosten hat der Versicherte bis zu einem bestimmten Prozentsatz selbst zu tragen. Das Maximalsystem: Der Versicherte trägt den Anteil der Kosten, der über einen bestimmten Höchstsatz hinausgeht. Das Prozentual-Maximalsystem: Vom Versicherte wird bei diesem System ein prozentualen Anteil der Kosten übernommen, bis ein bestimmter Höchstbetrag erreicht ist. Danach trägt die Versicherung alle Kosten. Das Prozentualsystem: Der Versicherte trägt einen prozentualen Anteil seiner Kosten selbst. Diese prozentuale Selbstbeteiligung kann sich auf einzelne Leistungen aber auch auf den gesamten Tarif beziehen. |



