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Selbsthilfe
Zerstören oder beschädigen Sie zum Zwecke der Selbsthilfe oder der Vereitelung eines Fluchtversuches (§ 229 BGB) eine fremde Sache, sind Sie nicht haftbar. |
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Selbsthilfe
Zerstören oder beschädigen Sie zum Zwecke der Selbsthilfe oder der Vereitelung eines Fluchtversuches (§ 229 BGB) eine fremde Sache, sind Sie nicht haftbar. |