Selbstständige

Selbstständige unterliegen in der Regel nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausnahmen von dieser Regel: Landwirtschaftliche Unternehmen, Künstler und Publizisten unterliegen auch als Selbstständige der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen, besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht.


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