Solidaritätsprinzip

Das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem die wechselseitigen Beziehungen der Versicherten zum Ausdruck kommt. Es besagt z. B., dass sich die Höhe Beiträge des Versicherte für seinen Krankenversicherungsschutz, nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit richten. Die Beiträge errechnen sich nach einem Prozentsatz des Bruttoeinkommens bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das Leistungsspektrum ist für alle gesetzlich Versicherten gleich.


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