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Sonderausgabenabzug
Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Schädigers vor Schadenersatzansprüchen. Sie garantiert jedoch auch dem Geschädigten - bei berechtigten Ansprüchen - eine Ersatzleistung. Die Beiträge werden vom Gesetzgeber als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges (bei der Steuererklärung) anerkannt. Grundsätzlich gilt für alle Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen die Abzugsmöglichkeiten. |



