Sonderausgabenabzug

Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Schädigers vor Schadenersatzansprüchen. Sie garantiert jedoch auch dem Geschädigten - bei berechtigten Ansprüchen - eine Ersatzleistung. Die Beiträge werden vom Gesetzgeber als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges (bei der Steuererklärung) anerkannt. Grundsätzlich gilt für alle Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen die Abzugsmöglichkeiten.


Es geht um ... Ich suche eine:
     
Sie sind ...
  Anrede:
  Titel:
  Name: *
  Vorname: *
  Firma:
  Telefon: *
  E-Mail: *
  Internet:


Hinweis: Bewerbungen und Kooperationsanfragen werden nicht weitergeleitet.